FAQs Kinderbetreuung

Hier finden Sie Antworten auf h?ufig gestellte Fragen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Betreuungsplatz suchen

Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Kita, f¨¹r die Sie sich interessieren. Der externe SeiteStadtplan mit den Kita-Standorten in der Stadt Z¨¹rich, die Webseite der von der ETH unterst¨¹tzten Kitas externe Seitekihz und KIKRI sowie die Liste von externe SeiteKibesuisse helfen Ihnen bei der Suche.

F¨¹r einen Betreuungsplatz k?nnen Sie sich jederzeit bei Ihrer Wunsch-Kita anmelden. Keine Kita wird Ihnen jedoch einen Betreuungsplatz garantieren k?nnen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mehrere Kitas (in Arbeitsplatz- oder Wohnn?he) anzuschauen und sich dort anzumelden.

Die Zuteilung von Betreuungspl?tzen erfolgt in den ETH-Kitas und den meisten sonstigen gem?ss chronologischem Eingang der Anmeldung und unter Ber¨¹cksichtigung gewisser Aufnahmekriterien. Bis sp?testens drei Monate vor dem Wunschtermin erhalten Sie eine Zusage. Da keine Kita eine Zusagegarantie geben kann, lohnt sich eine Anmeldung bei mehr als einer Kita.

Fragen Sie in Ihrer Kita nach den genauen Terminen.

Subventionen

Die ETH Z¨¹rich bietet mehrere Arten von finanzieller Unterst¨¹tzung an:

  • Subventionierte Betreuungspl?tze in ETH-Kindertagesst?tten. Die H?he der Verg¨¹nstigung richtet sich nach dem massgebenden elterlichen Einkommen. Die ETH Z¨¹rich sowie viele St?dte und Gemeinden bieten eine finanzielle Verg¨¹nstigung eines Kita-Platzes an unter der Voraussetzung, dass Sie
    • erwerbst?tig sind oder
    • eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren oder
    • beim RAV gemeldet sind oder
    • eine soziale (sprachliche Integration) oder gesundheitliche Indikation von einer anerkannten Fachstelle haben
  • S?uglingsplatzfinanzierung (noch bis 31.7.2024 f¨¹r Kindertagesst?tten ausserhalb der Stiftung kihz)
  • 100% Lohnfortzahlung w?hrend des viermonatigen Mutterschaftsurlaubs (gesetzlich sind es 80%)
  • Verg¨¹nstigte Betreuungstarife f¨¹r kihz Flex ¨C die flexible, tempor?re Kinderbetreuungsl?sung
  • Subventionen f¨¹r kihz Ferienbetreuung
  • Finanzielle Entlastung bei allfallenden Notfallbetreuungskosten
  • ...

Alle st?dtisch gef¨¹hrten und die meisten privaten Kitas sowie die ETH-Kitas bieten Subventionen in Abh?ngigkeit vom Familieneinkommen an. Auch Kitas in kleineren Gemeinden ausserhalb der Stadt Z¨¹rich oder in anderen St?dten subventionieren Betreuungspl?tze. Fragen Sie bei Ihrer Kita oder Gemeinde direkt nach.

Wenn Subventionen gesprochen wurden, gelten diese in der Regel f¨¹r ein Jahr. Sie werden einmal j?hrlich nach dem aktuellen finanziellen Familieneinkommen und der Arbeitssituation gefragt, auf deren Grundlagen dann die Subventionsberechnung erneut erfolgt.  

F¨¹r die Stadt Z¨¹rich und die ETH-Kitas (kihz und KIKRI) gelten:

  • zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern in der Stadt Z¨¹rich
  • Kind im Alter zwischen 4 Monaten und Kindergarteneintritt
  • Besch?ftigungsgrad bei zwei Elternteilen ist h?her als 100%. Z.B.: Elternteil 1 arbeitet 80%, Elternteil 2 70% = 150% = Anspruch auf 50% Kita-Betreuung. Staatlich anerkannte Ausbildungen, Arbeitslosigkeit (Vermittlungsf?higkeit) sowie eine gesundheitliche oder soziale Indikation gelten ebenso;
  • Best?tigung einer Fachstelle, falls die Kinderbetreuung aus sozialen Gr¨¹nden f¨¹r das Kind oder aus gesundheitlichen Gr¨¹nden der Eltern notwendig ist;
  • massgebendes Netto-Einkommen unter CHF 125'00.00 (1-Kind-Haushalt).

Kl?ren Sie in Ihrer Gemeinde ab, welche Subventionsbedingungen gelten.

Haben Sie bereits in Kind in der Kita und werden erneut Mutter? W?hren des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs (ETH: vier volle Monate) gelten Subventionen in der H?he des Arbeitspensums vor dem Mutterschaftsurlaub weiterhin.

Beides wird wie ein Erwerbspensum gerechnet, wenn das Arbeitsverh?ltnis bestehen bleibt und Ihr Kind weiterhin die Kita besucht, solange die gesamte Abwesenheit (Mutterschafts- und unbezahlter Urlaub) nicht mehr als sechs Monate betr?gt.

Wichtig: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen f¨¹hren zu einer Unterbrechung der Subventionen, da die ETH und die Stadt Z¨¹rich keine ungenutzten Pl?tze finanzieren kann. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten w?hrend der gesetzlichen Mutterschaft und aufgrund Krankheit oder Unfall des Kindes. Sind Sie unsicher, was in Ihrer Kita gilt? Fragen Sie dort nach.

Eltern, die in der Stadt Z¨¹rich wohnen und Subventionen beanspruchen m?chten, haben zwingend eine SBU-Best?tigung (SBU = Subventionsberechtigter Betreuungsumfang) so fr¨¹h wie m?glich bei der Stadt Z¨¹rich zu externe Seitebeantragen. Ihre Kita unterst¨¹tzt Sie dabei.

Fragen Sie bei Ihrer Kita fr¨¹hzeitig nach, wie Sie Subventionen beantragen k?nnen.

Die H?he der Subventionen ist abh?ngig vom aktuellen Erwerbspensum der Eltern und ihren finanziellen Verh?ltnissen. Die Subventionen werden durch das massgebende Einkommen (Steuererkl?rung) bestimmt und orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien von Stadt oder Gemeinde. Die voraussichtlichen Kinderbetreuungskosten in Z¨¹rich k?nnen Sie mit dem externe SeiteBeitragsrechner ermitteln.

Bei quellenbesteuerten Personen gilt: F¨¹r die Festlegung des massgebenden Einkommens werden i.d.R. die Jahresnettol?hne und Pauschalabz¨¹ge f¨¹r die Familiengr?sse verrechnet.  

Falls Ihr aktuelles massgebendes Familieneinkommen um mehr als 20% tiefer sein sollte als dasjenige des Vorjahres, k?nnen Sie dies dort melden, wo Sie die Subventionen beantragt haben.
Bitte beachten Sie: Ungerechtfertigt bezogene Verg¨¹nstigungen k?nnen von Ihnen zur¨¹ckgefordert werden.
Falls Sie hingegen im laufenden Jahr deutlich h?here Einnahmen haben als im Vorjahr, z?hlen diese erst f¨¹r die Berechnung des folgenden Kita-Jahres.

Mit der Beendigung eines sal?rwirksamen Arbeitsvertrages mit der ETH Z¨¹rich erlischt Ihr Anspruch auf Subventionen durch die ETH Z¨¹rich, wenn Sie durch die ETH subventioniert werden. Wird Ihr Kind in einer ETH Kita betreut und sie erhalten Subventionen von der Stadt Z¨¹rich, gelten diese weiterhin.

Hinweis: Wenn Sie neu den Status Langzeitaufenthalt haben, besteht grunds?tzlich kein Anspruch auf einen ETH-Betreuungsplatz mehr, wobei zum Wohl des Kindes ein Austritt in Absprache mit der Kita erfolgt. In jedem Fall erlischt der Anspruch auf ETH-Subventionen. 

S?uglingsplatzfinanzierung

Die Betreuungskosten f¨¹r einen S?ugling (Baby bis 18 Monate) sind in der Regel h?her als f¨¹r ein Kleinkind (ab 19 Monate). Die ETH erstattet die Differenz zwischen den S?uglingsplatzkosten und den Kleinkindplatzkosten zur¨¹ck, wenn Eltern die Vollkosten f¨¹r die Betreuung ihres Babys zahlen m¨¹ssen, also keine Subventionen erhalten. Die S?uglingsplatzfinanzierung gilt noch bis 31.7.2024 f¨¹r Kindertagesst?tten ausserhalb der Stiftung kihz, danach wird sie eingestellt und nur noch Kinder, die bei der Stiftung kihz betreut werden, profitieren von dieser finanziellen Unterst¨¹tzung.

Zu den DownloadRichtlinien (PDF, 53 KB) | Zum DownloadMerkblatt (PDF, 69 KB) | gesch¨¹tzte SeiteZum Antragsformular
 

Die H?he der R¨¹ckerstattung h?ngt von der Differenz der effektiven monatlichen Betreuungskosten (Baby versus Kleinkind) und dem Arbeitsumfang beider Elternteile ab.

Beispiel: Das Kind wird an drei Tagen (=60%) betreut, die monatlichen Kosten belaufen sich auf 1826 CHF. W?re das Kind bereits 19 Monate alt, w¨¹rden sich die Kosten noch auf 1520 CHF belaufen. Arbeiten beide Elternteile zusammen 160% oder mehr, so ist die r¨¹ckerstattete Differenz 306 CHF. Arbeiten beide Elternteile zusammen weniger als die Anzahl Betreuungstage erstattet die ETH entsprechend anteilsm?ssig zur¨¹ck.

Nein. Die monatlichen verg¨¹nstigten Betreuungskosten werden Ihnen n?mlich auf dem Kleinkindtarif berechnet. Sie haben somit f¨¹r Ihren S?ugling keine h?heren Kosten und die ETH kann Ihnen nichts r¨¹ckerstatten.

Eine Antragsstellung er¨¹brigt sich. Die ETH finanziert die kihz- und KIKRI-Tagesst?tten mit, u.a. werden den ETH-Eltern maximal die Kleinkindtarife verrechnet.

Nach der Bewilligung erfolgt die erste R¨¹ckerstattung mit der n?chsten Lohnzahlung. Die erste R¨¹ckerstattung ist in der H?he der bereits vergangenen Monate ab Betreuungsbeginn. Ab dann erfolgt eine monatliche R¨¹ckerstattung in der H?he der monatlichen errechneten Differenz bis zum Monat, in dem das Kind 19 Monate alt wird.  

Wenn sich Arbeitspensum, Arbeitsvertrag, Betreuungsumfang, Betreuungskosten, Kita ?ndern, sind Sie verpflichtet, uns ?nderungen zu melden. Wir berechnen dann anhand der aktuellen Situation Ihren Anspruch auf R¨¹ckerstattung neu passen diesen gegebenenfalls an. Nutzen Sie hierzu bitte erneut das gesch¨¹tzte SeiteAntragsformular (w?hlen Sie dann Mutation).

Kontakt

Hello Kids!
Servicestelle f¨¹r Kinderbetreuung

ETH Z¨¹rich

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